Stellt der Mieter bei Bezug des Ferienobjektes Mängel an der gemieteten Sache fest, so hat er diese unverzüglich, spätestens am 1. Tag nach Ankunft dem Hauseigentümer/ Vermieter sowie Plattensee-Unterkunft mitzuteilen. Die Beanstandungen sind schriftlich festzuhalten. Nach Ablauf der o.g. Frist können aus einem Mangel entstehende Ansprüche gegen den Hausbesitzer/ Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden.
Beabsichtigt der Mieter wegen Mängel an der gemieteten Sache das Ferienobjekt zu verlassen oder verweigert er bei Ankunft den Bezug des Ferienobjektes, so ist er verpflichtet, Plattensee-Unterkunft unmittelbar darüber zu unterrichten. Plattensee-Unterkunft kann dem Mieter dann ein gleichwertiges Ferienobjekt zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Mieter dieses ohne triftigen Grund nicht an, kann dies als Rücktritt vom Mietvertrag gewertet werden und es wird eine entsprechende Ersatzmiete fällig.
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