§4 Leistungsänderungen/ Rücktritt durch den Vermieter
Kann die Leistung infolge von Umständen, die nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die Plattensee-Unterkunft nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Plattensee-Unterkunft berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist.
In bes. Ausnahmefällen hat Plattensee-Unterkunft oder der Hauseigentümer/ Vermieter das Recht den Mietvertrag zu kündigen. In solchen Fällen wird Ihnen die geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Sollte aus triftigem Grund das von Ihnen gemietete Ferienobjekt nicht zur Verfügung stehen, ist Plattensee-Unterkunft verpflichtet, Ihnen ein gleichwertiges Ferienobjekt zur Verfügung zu stellen. Kleinere Veränderungen sind möglich und unvermeidbar . Preisveränderungen trägt plattensee-unterkunft. Sollte auch das nicht möglich sein, erstattet Plattensee-Unterkunft Ihnen alle geleisteten Anzahlungen zurück. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr. Bei Alternativ / Ersatzmietobjekten welche der Mieter per Mail, Fax ect.
bestätigt geht der Vertragsabschluß vom Alten zum neuen Objekt über.
Sollten während d. Aufenthaltes in dem gebuchten Objekt durch den Mieter mutwillig Schäden verursacht werden, ist d. Eigentümer/ Vermieter zur sofortigen Aufhebung d. Vertrages berechtigt.
